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Wir kennen das Datum des Inkrafttretens der ESMA-Richtlinien (einschließlich der 1 Hebelwirkung: 30)
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Wir kennen das Datum des Inkrafttretens der ESMA-Richtlinien (einschließlich der 1 Hebelwirkung: 30)

erstellt Paweł MosionekJuni 1 2018

Die europäische Regulierungsbehörde für Finanzmärkte, ESMA, gab heute die Daten bekannt, an denen die Ende März dieses Jahres formalisierten neuen Vorschriften für den Handel mit Forex / CFDs und binären Optionen in Kraft treten werden. Wie viel Zeit bleibt den Anlegern noch? Relativ wenig ...

Verbot von binären Optionen

Von 2 Juli 2018. - Die Richtlinien der ESMA verbieten strengstens den Handel, die Verteilung oder den Verkauf von binären Optionen an Privatanleger. Ab diesem Datum können alle Broker aus dem Gebiet der Europäischen Union binäre Instrumente nur noch institutionellen Kunden anbieten.

CFD / Forex-Kontrakte

Von 1 August 2018. - Eine Beschränkung des Handels, Vertriebs oder Verkaufs von CFDs an Privatanleger ist in Kraft. Diese Einschränkung umfasst:

  • Grenzen der finanziellen Hebelwirkung;
  • eine einheitliche Margin-Close-Regel für jedes Konto;
  • Schutz gegen negative Salden für jedes Konto;
  • Verhinderung der Verwendung von Anreizen durch Unternehmen, die CFDs anbieten;
  • und eine präzise und einheitliche Risikowarnung in standardisierter Form.

Detaillierte Bedingungen, die in Kraft treten wir haben das in einem separaten Artikel HIER beschrieben.

Steven Maijoor, Vorsitzender der ESMA, sagte:

Die von der ESMA heute ergriffenen Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem besseren Anlegerschutz in der EU. Neue Maßnahmen für CFDs bieten Anlegern erstmals die Möglichkeit, nicht mehr Geld zu verlieren, als sie erwarten, sie werden den Einsatz von Hebeleffekten und Anreizen begrenzen und verständliche Risikowarnungen für Anleger geben.
Das Verbot der ESMA, binäre Optionen an Privatanleger zu vertreiben, zu vertreiben oder zu verkaufen, löst aufgrund der Spezifikation dieses Produkts erhebliche Probleme im Zusammenhang mit dem Anlegerschutz. Dieser gesamteuropäische Ansatz ist der beste Weg, dieses wichtige Problem des Anlegerschutzes zu lösen. Die zuständigen nationalen Behörden werden die Auswirkungen dieser Maßnahmen bei ihrer Antragstellung überwachen und gemeinsam mit der ESMA prüfen, welche weiteren Schritte erforderlich sind.

Die ESMA hat Anträge in allen Amtssprachen der EU gesammelt und die Bestimmungen sind befristet - für einen Zeitraum von drei Monaten ab dem Datum der Einreichung des Antrags. Die europäische Aufsichtsbehörde wird über ihre Verlängerung um weitere 3-Monate oder eine vollständige Rückzahlung entscheiden, bevor die ersten 90-Daten auslaufen.

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Über den Autor
Paweł Mosionek
Ein aktiver Händler auf dem Forex-Markt seit 2006. Herausgeber des Forex Nawigator-Portals und Chefredakteur und Mitgestalter der ForexClub.pl-Website. Referent bei der Konferenz "Focus on Forex" an der Warsaw School of Economics, "NetVision" an der Technischen Universität Danzig und "Financial Intelligence" an der Universität Danzig. Zweimaliger Gewinner des von DM XTB organisierten "Junior Trader" - Investitionsspiels für Studenten. Süchtig nach Reisen, Motorrädern und Fallschirmspringen.