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Forex Broker und Hard Brexit. Die ESMA erinnert an die Informationspflicht
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Forex Broker und Hard Brexit. Die ESMA erinnert an die Informationspflicht

erstellt Paweł MosionekDezember 25 2018

In letzter Zeit gab es große Verwirrung um BREXIT. Theresa May hat auf dem Markt erfolgreich Zweifel daran geäußert, ob sie tatsächlich stattfinden wird. Wie es will, gibt es für diesen Moment keine Gewissheit. Inzwischen hat die ESMA-Finanzmarktaufsicht ESMA die Mahnung veröffentlicht, dass es erforderlich ist, die Kunden über mögliche Konsequenzen im Falle eines so genannten zu informieren hartes BREXIT.

Übergangszeit? Nichts sicheres

Das Szenario des harten Brexit bedeutet keine Einführung des sogenannten Übergangsfrist, dank der Großbritannien die Europäische Union "nach und nach" verlassen würde. In diesem Fall befindet sich das Vereinigte Königreich am 30. März 2019 außerhalb der EU, d. h. es bleiben nur noch 3 Monate bis zur Möglichkeit der Erfüllung die dunkelste Option.

Obwohl bereits vor einiger Zeit ein vorläufiger Vertrag zwischen der EU und Großbritannien getroffen wurde, bestehen immer noch viele Zweifel. Um die Kälte zu wehen, hat die ESMA klare Bedingungen gesetzt. Unternehmen, die in der EU aus dem Vereinigten Königreich tätig sind und Wertpapierdienstleistungen erbringen, müssen ihre Kunden über mögliche Auswirkungen informieren, die ihre Investition in den harten Brexit beeinflussen können.

Makler aus Großbritannien und Brexit

Um Mehrdeutigkeiten, Störungen bei der Erbringung von Dienstleistungen, Investitionen und das Auftreten von Streitigkeiten zu vermeiden, sind die oben genannten Unternehmen verpflichtet, Informationen bereitzustellen, wie z.

  • Auswirkungen des Brexit auf ein bestimmtes Unternehmen und seine Abläufe sowie auf die Kundenbeziehungen;
  • Aktivitäten des Unternehmens, z. B. organisatorische Vorkehrungen zur Bearbeitung von Kundenanfragen;
  • Konsequenzen für Kunden aus der Umstrukturierung von Unternehmen, insbesondere alle wesentlichen Änderungen der Vertragsbedingungen;
  • Vertragliche und gesetzliche Rechte der Kunden in den oben genannten Umstände, einschließlich des Rücktrittsrechts und aller Regressansprüche.

Darüber hinaus legte die ESMA eine Erklärung vor, in der sie darlegte, wie das Verfahren der Verlagerung von Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich gemäß den Bestimmungen der Europäischen Union im Falle eines harten Brexit-Szenarios ablaufen wird. In dieser Situation wurde festgestellt, dass britische Unternehmen als Unternehmen mit sogenannten Unternehmen behandelt werden Drittländer, für die eine gesonderte Verordnung zuständig ist.

Aufgrund der gegenseitigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich verbirgt die gesamteuropäische Regulierungsbehörde jedoch nicht die Tatsache, dass es im Interesse beider Parteien liegt, britischen Unternehmen aus den Ländern der Gemeinschaft eine schnelle Überprüfung und den Zugang zum Markt zu ermöglichen. Daher hat die ESMA 4 die Bedingungen vorgelegt, die Finanzinstitute erfüllen müssen, damit diese Überprüfung so effizient wie möglich durchgeführt wird.

Die Liste der ESMA-Bedingungen ist verfügbar in der offiziellen Nachricht auf der Website der Regulierungsbehörde.

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Über den Autor
Paweł Mosionek
Ein aktiver Händler auf dem Forex-Markt seit 2006. Herausgeber des Forex Nawigator-Portals und Chefredakteur und Mitgestalter der ForexClub.pl-Website. Referent bei der Konferenz "Focus on Forex" an der Warsaw School of Economics, "NetVision" an der Technischen Universität Danzig und "Financial Intelligence" an der Universität Danzig. Zweimaliger Gewinner des von DM XTB organisierten "Junior Trader" - Investitionsspiels für Studenten. Süchtig nach Reisen, Motorrädern und Fallschirmspringen.