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Die deutsche Aufsichtsbehörde begrenzt den Forex- und CFD-Handel
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Die deutsche Aufsichtsbehörde begrenzt den Forex- und CFD-Handel

erstellt Paweł Mosionek9 Mai 2017

Die Forex- und CFD-Märkte (Verträge für Wechselkursdifferenzen) haben in Europa weitere Beschränkungen erfahren. BaFin, das deutsche Äquivalent der polnischen Finanzaufsichtsbehörde, kündigte die Einführung von Änderungen des Gesetzes über den Handel mit Finanzinstrumenten an. Die eingeführten Änderungen betreffen hauptsächlich Forex-Broker und CFD-Instrumente.

Gründe und Konsultationen

Ende letzten Jahres hat die deutsche Aufsichtsbehörde den Wunsch geäußert, den Handel mit diesen Instrumenten zu beschränken oder ganz zu verbieten. Das Argument war in erster Linie das Risiko eines negativen Saldos auf Kundenkonten, die Nutzung von großen Hebeleffekten sowie übermäßig aggressive Marketingaktivitäten. Die beratende Phase bis 30 Januar 2017 sollte die Diskussion über diese Bedrohungen wiederbeleben und gemeinsam mit den Beteiligten einen Konsens finden. 3 Monate später wurden Entscheidungen getroffen.

Anwendungen und Entscheidungen

veröffentlicht offizielles BaFin-Dokument informiert direkt, dass der Handel und die Vermarktung von CFD-Instrumenten in Deutschland sehr eingeschränkt sind. Instrumente, bei denen der Handel zu einer Kontoüberziehung führen kann ("Nachzahlungspflicht"), dürfen Privatkunden nicht weiter angeboten werden. Broker haben zwei Möglichkeiten - einen Negativsaldoschutz einzuführen oder sich vom Markt zurückzuziehen. Entscheidungsschluss ist der 10.

Die positive Seite der Änderungen ist die Tatsache, dass das Niveau der Hebelwirkung in keiner Weise eingeschränkt wurde, sowohl für Privatkunden als auch für professionelle Kunden.

Schritte von Maklern unternommen

Einige Broker, die solche Schritte von der Aufsichtsbehörde erwarten, haben vor einiger Zeit in ihrem Angebot Schutz vor Abbuchungen eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt ist es schwierig, die Frage zu beantworten, wie viele Makler auf dem deutschen Markt über ähnliche Schritte entscheiden werden. Das Dilemma wird vor allem von Maklern ausgehen, die in den ECN- und STP-Modellen operieren und Interessenkonflikte vermeiden.

CMC Markets, ein britischer Broker, der auf dem deutschen Markt recht intensiv tätig ist, hat als einer der ersten eine offizielle Stellungnahme zur BaFin-Entscheidung abgegeben (lies die Nachricht). Ende letzten Jahres kündigte das Unternehmen die Einführung von Sicherheitsvorkehrungen gegen die Erstellung einer Lastschrift auf der proprietären Plattform an Next Generation. Damit ist es auf die Veränderungen vorbereitet und kann den deutschen Markt weiterführen.

Wir warten auf den Schritt der anderen Führer.

 

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Über den Autor
Paweł Mosionek
Ein aktiver Händler auf dem Forex-Markt seit 2006. Herausgeber des Forex Nawigator-Portals und Chefredakteur und Mitgestalter der ForexClub.pl-Website. Referent bei der Konferenz "Focus on Forex" an der Warsaw School of Economics, "NetVision" an der Technischen Universität Danzig und "Financial Intelligence" an der Universität Danzig. Zweimaliger Gewinner des von DM XTB organisierten "Junior Trader" - Investitionsspiels für Studenten. Süchtig nach Reisen, Motorrädern und Fallschirmspringen.