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Zyprische Makler mit neuen Pflichten von CySEC
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Zyprische Makler mit neuen Pflichten von CySEC

erstellt Paweł MosionekFebruar 19 2018

Zyprische Finanzaufsicht, CySEC, hat vor kurzem ein Dokument mit dem Titel veröffentlicht: „Erbringung von Wertpapier- und Nebendienstleistungen und/oder Durchführung von Investitionstätigkeiten in einem Drittland“. Es handelt sich um eine Reihe von Regeln, die die Qualität des inländischen Sektors von Devisengeschäften verbessern sollen. Diese Prinzipien wurden für Forex / CFD / binäre Optionen Broker entwickelt, die in Zypern ansässig sind (und dort die Lizenz verwenden) und gleichzeitig Kunden aus dem Ausland akzeptieren.

Bedingungen, die von CySEC eingeführt wurden

Zusätzliche Anforderungen wurden an Unternehmen gestellt, die von CySEC lizensiert wurden, um illegale Aktivitäten von zyprischen Einheiten in anderen Ländern zu begrenzen.

Bislang konnten zypriotische Broker Kunden aus aller Welt bedienen, mit Ausnahme von US-Bürgern. Um jedoch legal in einem anderen Land tätig sein zu können oder zumindest das Konto eines Gebietsansässigen zu eröffnen, war die Zustimmung der lokalen Regulierungsbehörde erforderlich. In der Praxis besaßen sie nicht alle und die Kunden akzeptierten sie.

Für den Fall, dass sie die entsprechende Lizenz nicht beantragt oder nicht erhalten haben, genehmigen oder so genannte Mitteilung von der lokalen Finanzaufsicht, die einzige Folge von ausländischen Regulierungsbehörden könnte sein, die Firma auf dem sogenannten Schwarze Liste (Liste der öffentlichen Warnungen). Die eingeführten Änderungen sollen jedoch den Makler dazu zwingen, sein Einverständnis, in einem Drittland zu arbeiten, seiner Regulierungsbehörde CySEC vorzulegen. Wenn dies nicht der Fall ist und die Angelegenheit ans Licht kommt, kann die Aufsicht ihn zu schwerwiegenderen Konsequenzen verleiten (z. B. Verhängung einer Geldstrafe, Verlust des Führerscheins).

Eine Sammlung neuer Regeln

1. Zypern, die Securities and Exchange Commission ( „CySEC“) möchte die zypriotische Investmentgesellschaft ( „CIF“), die Wertpapierdienstleistungen anbieten wollen informieren und Beratung und / oder Investitionstätigkeit auf dem Gebiet von Drittländern mit den folgenden Punkten durchzuführen:

(i) CIFs, die die oben genannten Dienstleistungen erbringen und / oder diese erbringen und in Drittländern tätig sein wollen, müssen CYSEC im Voraus per Brief benachrichtigen.

(ii) Vor der Lieferung / Ausführung dieser Dienstleistungen / Tätigkeiten in Drittländern müssen CIF die erforderlichen Genehmigungen von den zuständigen Behörden dieser Länder im Einklang mit ihrem gesetzlichen Rahmen einholen.

(iii) CIFs müssen CySEC eine beglaubigte Kopie der Genehmigung zur Verfügung stellen, um diese Dienstleistungen von der zuständigen Behörde des Bestimmungslandes zu erbringen.

(Iv) In dem Fall, dass ein Drittland eine solche Genehmigung erforderlich ist, muss der CySEC CIF ein Rechtsgutachten zur Verfügung stellen oder eine beglaubigte Abschrift durch einen Rechtsanwalt oder eine Anwaltskanzlei der zuständigen Gerichtsbarkeit ausgestellt, die bestätigt, dass eine solche Zulassung nicht erforderlich ist.

(V) Der Buchstabe bezeichnet im ersten Absatz sollte die Liste der Drittländer enthalten, in denen die CIF Wertpapierdienstleistungen erbringen will oder Beratung und / oder Anlagetätigkeiten ausüben, mit der Bestätigung, dass es die entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörden erhalten hat oder zu bestätigen, dass dies nicht der Fall erforderlich.

2. Die Zuständigkeit für die Erlangung dieser Genehmigung durch die zuständigen Behörden von Drittländern liegt bei CIF.

3. CIFs müssen diese Informationen sowohl auf der CySEC-Website einreichen als auch die Regulierungsbehörde schriftlich über spätere Änderungen in den Drittländern informieren, in denen sie tätig sind.

4. Alle bestehenden und neu geschaffenen CIF müssen Informationen über Drittländer enthalten, in denen sie Dienstleistungen anbieten oder auf ihren Websites tätig sind.

Die offizielle CySEC-Nachricht

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Über den Autor
Paweł Mosionek
Ein aktiver Händler auf dem Forex-Markt seit 2006. Herausgeber des Forex Nawigator-Portals und Chefredakteur und Mitgestalter der ForexClub.pl-Website. Referent bei der Konferenz "Focus on Forex" an der Warsaw School of Economics, "NetVision" an der Technischen Universität Danzig und "Financial Intelligence" an der Universität Danzig. Zweimaliger Gewinner des von DM XTB organisierten "Junior Trader" - Investitionsspiels für Studenten. Süchtig nach Reisen, Motorrädern und Fallschirmspringen.